Staatserbrechtsangelegenheiten und Nachlassimmobilien

Aktualisierung: 23.03.2023

Aufgaben/Zuständigkeit

Verstirbt eine Person, ohne dass zur Zeit des Erbfalls ein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner dieser Person (Erblasser) vorhanden ist und hatte diese Person ihren letzten Wohnsitz oder – wenn ein solcher nicht feststellbar ist – ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern, erbt der Freistaat Bayern gemäß Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: § 1936 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) (externer Link) das gesamte Vermögen dieser Person (Gesetzliches Erbrecht des Staates).

Darüber hinaus kann der Freistaat Bayern auch durch testamentarische Verfügung des Erblassers als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt werden.

Für die Verwaltung und Abwicklung von Nachlassvermögen, das dem Freistaat Bayern als Erben oder Vermächtnisnehmer zufällt, ist gemäß Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 der Verordnung über das Landesamt für Finanzen (LfFV) (externer Link) das Landesamt für Finanzen (LfF) zuständig. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe wurde bei der Rechtsabteilung (Fiskalat) der Dienststelle Würzburg des LfF konzentriert.

In Erfüllung dieser Aufgabe

  • nimmt das LfF zum Nachlass gehörende Gegenstände in Besitz,
  • verwaltet die Nachlassgegenstände,
  • trägt dafür Sorge, dass von diesen keine Gefahren für Dritte oder für die Allgemeinheit ausgehen (Verkehrssicherung) und
  • wickelt den Nachlass durch Verwertung der Nachlassgegenstände ab, soweit hieran kein Eigenbedarf des Staates besteht.

Dies gilt auch für zum Nachlass gehörende bebaute und unbebaute Grundstücke. Diese werden, soweit kein Eigenbedarf des Staates hieran besteht, insbesondere durch Verkauf und Versteigerung verwertet.

Das derzeitige Angebot an Nachlassimmobilien finden Sie unter folgendem Link:

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Adresse

BereichFiskalat (Rechtsabteilung)
HausanschriftMergentheimer Straße 20/22, 97082 Würzburg
PostanschriftPostfach 52 09, 97002 Würzburg
Telefon0931 4504-01 Vermittlung
Telefax0931 4504-6343 Fiskalat
0931 4504-6313 Nachlass
E-Mailstaatserbrecht@lff.bayern.de
VerkehrsanbindungStraßenbahn Linie 3, 5 Haltestelle Löwenbrücke
Icon RollstuhlfahrerHinweis für RollstuhlfahrerBesuche sind nur nach telefonischer Voranmeldung möglich.

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Kontakt

Falls Sie Fragen zu diesem Themenkomplex haben oder Sie sich für den Erwerb eines im Eigentum des Freistaates Bayern befindlichen Nachlassgrundstücks interessieren, können Sie sich gerne an folgende Ansprechpartner in der Dienststelle Würzburg des Landesamts für Finanzen wenden:

Zuständigkeitsbereich
Landkreis/kreisfreie Stadt
Ansprechpartner/-in Telefon E-Mail
Amberg (Stadt Amberg und Landkreis Amberg-Sulzbach)
Aschaffenburg
Bad Kissingen
Bad Tölz - Wolfratshausen
Berchtesgadener Land
Cham
Ebersberg
Fürstenfeldbruck
Günzburg
Kaufbeuren
Landsberg am Lech
Miesbach
Miltenberg
Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
Pfaffenhofen a. d. Ilm
Regensburg
Roth
Schwabach
Schweinfurt
Starnberg
Tirschenreuth
Traunstein
Weilheim-Schongau
Frau Dr. Silberzahn
0931 4504-6324
staatserbrecht@lff.bayern.de
Bamberg
Coburg
Donau-Ries
Eichstätt
Freyung-Grafenau
Fürth
Garmisch-Partenkirchen
Kulmbach
Lindau (Bodensee)
Memmingen
Ostallgäu
Unterallgäu
Würzburg
Frau Diemer
0931 4504-6287
staatserbrecht@lff.bayern.de
Aichach-Friedberg
Ansbach
Augsburg
Bayreuth
Dillingen a. d. Donau
Hof
Kelheim
Landshut
Lichtenfels
Main-Spessart
Neumarkt i. d. Opf.
Neu-Ulm
Nürnberger Land
Herr Dr. Pfeuffer 0931 4504-6289 staatserbrecht@lff.bayern.de
Altötting
Dachau
Freising
Kempten (teilweise Landkreis Oberallgäu)
Kitzingen
Mühldorf a. Inn
München
Neustadt a. d. Waldnaab
Nürnberg
Rosenheim
Schwandorf
Sonthofen (teilweise Landkreis Oberallgäu)
Weiden i. d. Opf.
Frau Dr. Beck
0931 4504-6284
staatserbrecht@lff.bayern.de
Deggendorf
Dingolfing-Landau a. d. Isar
Erding
Erlangen
Erlangen-Höchstadt
Forchheim
Haßberge
Ingolstadt
Kronach
Neuburg-Schrobenhausen
Passau
Regen
Rhön-Grabfeld
Rottal-Inn
Straubing
Straubing-Bogen
Weißenburg - Gunzenhausen
Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Frau Simon 0931 4504-6247 staatserbrecht@lff.bayern.de