FAQ - Häufig gestellte Fragen

Aktualisierung: 13.10.2021

Wie hoch ist das Tagegeld bei einer Dienstreise?

Die Höhe des Tagegeldes ist von 2 Faktoren abhängig. Erstens, ob es sich um eine eintägige oder mehrtägige Reise handelt und zweitens von den Abwesenheitszeiten.

Eintägige ReiseTagegeld
Eintägig und mehr als sechs bis acht Stunden4,50 €
Eintägig und mehr als acht bis zwölf Stunden7,50 €
Eintägig und mehr als zwölf Stunden15,00 €
Mehrtägige ReiseTagegeld
Mehrtägig und mehr als sechs bis acht Stunden6,50 €
Mehrtägig und mehr als acht bis zwölf Stunden11,00 €
Mehrtägig und mehr als zwölf Stunden21,50 €

Wie hoch ist das Tagegeld, das ich bei einer Fortbildungsreise bekomme?

75% der Betrages, der bei einer Dienstreise (siehe 1. Frage) erstattet wird.

Wann handelt es sich um eine Dienstreise und wann um eine Fortbildungsreise?

Reisen zum Zwecke der Fortbildung sind Reisen, die Bedienstete nach Abschluss ihrer Ausbildung zur beruflichen Weiterbildung oder zur Erweiterung ihrer beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, zur Anpassung an geänderte dienstliche Anforderungen oder zur Vorbereitung auf die Wahrnehmung neuer oder anderer Aufgaben unternehmen.
Dienstreisen und Dienstgänge umfassen das Dienstgeschäft und die zu seiner Erledigung notwendigen Fahrten und Gänge.

Wie teuer darf mein Hotelzimmer sein?

In Orten bis 299.999 Einwohnern werden die Übernachtungskosten bis 90 Euro ohne nähere Prüfung erstattet, in Orten mit mehr als 300.000 Einwohnern bis 120 Euro. Wenn die Übernachtungskosten diese Höchstpreise übersteigen, müssen Sie die Notwendigkeit extra begründen.

Warum wird Hotelrechnung nicht komplett erstattet?

Bei Arbeitgeberveranlassung erfolgt eine ungekürzte Zahlung der Übernachtungskosten. Dafür wird beim Tagegeld ein Einbehalt von 4,30 Euro als Frühstücksanteil verrechnet.
Ohne Arbeitgeberveranlassung wird das Übernachtungsgeld um den in der Rechnung ausgewiesenen Betrag gekürzt.

Wird bei Fortbildungsreisen die Übernachtungsgeldpauschale gezahlt?

Nein! Es werden nur tatsächlich angefallene Übernachtungskosten erstattet.

Habe ich bei einer Reise dienstlichen Vollkaskoschutz, wenn ich mein privates Kraftfahrzeug benutze?

Der Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung besteht nur bei einer Dienstreise, wenn das private Kraftfahrzeug mit triftigen Gründen benutzt wird.
Bei Fortbildungsreisen besteht generell KEIN dienstlicher Vollkaskoschutz!

TitelDownloadStand
Ersatz von Sachschäden bei Verwendung privater Fahrzeuge für dienstliche Zwecke 17.11.2009

Weitere Informationen zum Sachschadenersatz bei Verwendung privater Fahrzeuge unter Dienstunfall/Sachschadenersatz.

Kann ich bei einer Fortbildungsreise die 1. Klasse benutzen?

Sie können schon, erstattet wird aber nur die 2. Klasse.

Werden Parkgebühren bezahlt?

Parkgebühren werden nur erstattet, wenn bei Benutzung eines privaten PKW triftige Gründe anerkannt worden sind.

Muss ich unentgeltlich zur Verfügung gestellte Mahlzeiten unbedingt angeben?

Unentgeltlich gewährte Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen oder Abendessen) müssen in der Reisekostenabrechnung immer angegeben werden.