Bezüge: Allgemeine Hinweise
Aktualisierung: 25.09.2023
Digitale Anwendungen
Digitale HÜL (eHÜL)
Titel | Download | Stand |
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LFFCloud_Antrag_für_die digitale_HÜL_reader | 01.01.2023 | |
LFFCLOUD Bedienungsanleitung | 30.11.2020 |
Schnittstelle B17_neu (Lieferung von auszuzahlenden Lohnarten)
Titel | Download | Stand |
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B17NEU_Beispieldatei aktuell | 01.01.2017 | |
B17NEU_Kurzbeschreibung_aktuell_v_1_0 | 21.04.2023 | |
B17NEU_Schnittstellenbeschreibung_aktuell | 01.01.2018 | |
B17NEU_Import_Beispieldatei_ab_2024_10_20 | 20.06.2023 | |
B17NEU_Export_Beispieldatei_ab_2024_10_20 | 20.06.2023 | |
B17NEU_Import_Schnittstellenbeschreibung_ab_2024_10_20 | 20.06.2023 | |
B17NEU_Export_Schnittstellenbeschreibung_ab_2024_10_20 | 20.06.2023 | |
B17NEU_Import_Kurzbeschreibung_ab 2024_10_20_v_1_3 | 18.09.2023 | |
B17NEU_Export_Kurzbeschreibung_ab_2024_10_20_v_1_0 | 20.06.2023 | |
LFFCloud_Antrag_zum_Datenaustausch_B17_und Allg | 01.01.2023 | |
Liste der gültigen Lohnarten_B17NEU | 19.07.2023 |
Lohnartenerfassungsclient in BayZeit
Titel | Download | Stand |
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Kurzbeschreibung zum Lohnartenerfassungsclient in BayZeit | 21.04.2023 |
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Das Landesamt für Finanzen nimmt seit 01.01.2013 am ELStAM-Verfahren teil.
Das Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Landesamt für Steuern (externer Link) hat nähere Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Informationen zum Lohnsteuerabzug (externer Link) veröffentlicht.
In den Jahren 2012 und 2013 wurden folgende Beiblätter zusammen mit den Bezügemitteilungen versandt:
Titel | Download | Stand |
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Beiblatt I - Allgemeine Informationen | 08.11.2012 | |
Beiblatt II - Verfahrensstart | 17.01.2013 | |
Beiblatt III - Abweichungen in den ELStAM | 17.01.2013 |
Wichtiger Hinweis zur Berücksichtigung von geänderten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen bei der Bezügeabrechnung:
Das Landesamt für Finanzen hat die von der Steuerverwaltung automatisiert übermittelten Lohnsteuerabzugsmerkmale anzuwenden (§39e Abs. 5 Einkommensteuergesetz). Sollten die auf der Bezügemitteilung ausgewiesenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklasse, Freibeträge) aus Ihrer Sicht nicht zutreffend sein, prüfen Sie bitte, ob Sie diesbezüglich einen Antrag (z. B. Antrag auf Lohnsteuerermäßigung) beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt gestellt haben und holen diesen ggf. nach. Die Anträge stehen im Internet unter Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: www.finanzamt.bayern.de (externer Link) zum Download zur Verfügung.
Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale können gegebenenfalls noch nicht bei der Bezügeabrechnung des nächsten Monats berücksichtigt werden. Sobald dem Landesamt für Finanzen die geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale vorliegen, kann eine Korrektur des Lohnsteuerabzugs erfolgen.
Steuerklassenwahl
Titel | Download | Stand |
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Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 | 14.02.2023 |
Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Titel | Download | Stand |
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Information zum Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 10.03.2023 | 17.03.2023 |
Änderung bei Versicherungsfreiheit in gesetzlicher Krankenversicherung ab 2011
Ein Wechsel abhängig Beschäftigter in die private Krankenversicherung ist ab dem Jahreswechsel 2010/2011 wieder möglich, wenn das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem Jahr - statt wie bisher in drei Jahren - überschreitet. Berufsanfänger mit einem Gehalt oberhalb dieser Grenze können direkt zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.
Weitere Informationen zum Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG), das insoweit die bisherige Regelung in Art. 6 SGB V ändert, finden Sie auf den Internetseiten des Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums (externer Link).
Schulbeihilfe
Die Gewährung von Schulbeihilfen an Staatsbedienstete und Versorgungsempfänger ist nach der Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Schulbeihilferichtlinie (SchBhR) (externer Link) in Form der Bekanntmachung des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 1. September 1971 (Az. :P 1832 A -10/4 – 42 932) zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 9. April 1975 (FMBl. S. 215) möglich.
Weitere Themen
Titel | Download | Stand |
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Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale 2022 durch das Landesamt für Finanzen (LfF) für alle Bezügeempfänger | 20.07.2022 |