Informationen zu AuDig (Arbeitsunfähigkeitsmeldung Digital)

Aktualisierung: 28.12.2023

Aktuelle Meldungen

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Arbeitsanleitungen zur Weboberfläche AuDig

TitelDownloadStand
Arbeitsanleitung AuDig 28.12.2023
Information zur Programmanpassung am 08.05.2023 (Version 1.2) 08.05.2023
Präsentation der Einführungsveranstaltung am 05.10.2022 05.10.2022
Zusammenstellung der erforderlichen Daten (Anlage zum FMS v. 22.03.2022) 25.03.2022

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FAQ - häufig gestellte Fragen zu AuDig

Zugangsvoraussetzungen

Welche Voraussetzungen sind zwingend für den Zugang als AuDig Sachbearbeiterin/AuDig Sachbearbeiter (AuDig-SB) erforderlich?

Welche E-Mail-Adresse (dienstlich oder privat) ist bei der Registrierung beim Mitarbeiterportal anzugeben?

Sie können die E-Mail-Adresse frei wählen. Wenn Sie sich für AuDig neu bzw. extra registrieren, empfehlen wir die Verwendung der dienstlichen E-Mail-Adresse, da Sie AuDig rein dienstlich nutzen.

Die Ausstellung mehrerer Zertifikate ist zulässig.

Wie ist das Vorgehen, wenn das Passwort vergessen wurde?

Die Erstellung eines neuen Passworts ist leider nicht möglich. Haben Sie Ihr Passwort vergessen, registrieren Sie sich bitte neu. Diese Registrierung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Bei Fragen zu authega wenden Sie sich bitte an die Hotline authega (Tel.: 0800 4265051).

Was unternehme ich, wenn die Anmeldung zu AuDig mit der Fehlermeldung "Das Verfahren ist für Sie nicht freigeschaltet" abgelehnt wird?

Wenden Sie sich bitte an die AuDig Hotline beim LfF (Tel.: 089 7624-1300).

Wie ist das weitere Vorgehen, wenn der Zugang zu AuDig mit dem Hinweis auf ein Zertifikatsproblem abgelehnt wird?

Wenden Sie sich bitte an die Hotline authega (Tel.: 0800 4265051).

Allgemeines

Haben die in AuDig eingegebenen Daten eine direkte Auswirkung auf die Bezügezahlung?

Ja, die Daten werden maschinell nach VIVA übernommen und entsprechende Datensätze (z. B. Abwesenheiten im IT2001) angelegt. Diese können z. B. die Einstellung der Lohnfortzahlung nach sechs Wochen zur Folge haben. Der Bezügesachbearbeiter wird über jede Änderung, die Sie in AuDig vornehmen, informiert.

Warum ist die Vorgabe der Art der Versicherung (gesetzlich/privat) zwingend notwendig?

Nur gesetzlich (auch freiwillig gesetzlich) Versicherte nehmen am verpflichtenden Verfahren der eAU teil. Nicht gesetzlich versicherte Beschäftigte erhalten keine eAU. Da Anfragen bei der GKV grundsätzlich nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer gestellt werden dürfen, ist die Erfassung der Art der Versicherung erforderlich.

Ist es zutreffend, dass sehr viele Personen von der eAU ausgenommen sind?

Ja, dies ist zutreffend, u.a. sind alle Beamtinnen und Beamte von der eAU ausgenommen (Arbeitsanleitung 011/2022 Nr. 4.1.6).

Ist ein Ausdruck der eAU für die Personalakte vorzunehmen?

Da es sich bei der AU um ein Dokument handelt, das grds. Eingang in die Personalakte findet, ist die eAU auszudrucken und in der Personalakte abzulegen bzw. in die DiPA zu übernehmen. Der Ausdruck kann mittels "Screenshot" erfolgen. In einer kommenden Version wird eine verbesserte Druckmöglichkeit der eAU zur Verfügung gestellt.

Können die Arbeitstage vorbelegt werden?

Derzeit können die Arbeitstage leider noch nicht vorbelegt werden. Geplant ist, die Arbeitstage aus der zuletzt gespeicherten Abwesenheit vorzubelegen. Die erstmalige Erfassung der Arbeitszeit zu einem Personalfall muss aber immer manuell erfolgen ebenso wie Änderungen der Arbeitszeit.

Abgrenzung Krankmeldung / Kind krank und Quarantäne / Schulschließung

Abwesenheiten, die das Infektionsschutzgesetz betreffen (insbesondere Quarantäne und Kinderbetreuung wegen Schließung der Schulen und Kitas) sind nicht über AuDig, sondern weiterhin in Schriftform mit dem Formblatt Muster A770 an die Bezügestelle Arbeitnehmer zu melden.

Abruf der eAU/Meldeverfahren

Muss die Beschäftigte bzw. der Beschäftigte in der Arztpraxis fragen, ob eine eAU ausgestellt wird?

Ja, dies ist erforderlich. Auf der AU-Bescheinigung muss über einen Vermerk ersichtlich sein, welche Daten die Praxis an die GKV übertragen hat.

Woran erkennt man, ob eine eAU erstellt wird/wurde?

Bei schriftlichen ärztlichen Bescheinigungen mit einem Zusatz im Sinne "es wird eine eAU erstellt" liegt ein eAU-Fall vor. Handelt es sich bei dem vorgelegten Nachweis um das Formular e_010 mit Barcode, dann nimmt der ausstellende Arzt am sog. "Ersatzverfahren" teil. Bei diesem kann der Arzt die AU noch nicht elektronisch an die KK übermitteln, der Beleg wird mittels Barcode erfasst, nimmt aber am elektronischen Verfahren teil (d.h. es wird eine eAU erstellt).

Muss ich zwingend eine eAU anfordern, obwohl die Beschäftigte bzw. der Beschäftigte eine AU-Bescheinigung vorgelegt hat?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist erst zum 01.01.2023 verpflichtend von den Vertragsärzten anzuwenden. Aus diesem Grund sollten bis 31.12.2022 grundsätzlich noch flächendeckend Atteste auf Papier ausgestellt werden. Soweit ein solches Papierattest vorliegt, ist ein zusätzlicher Abruf einer eAU arbeitsrechtlich nicht notwendig. Dementsprechend sollte in AuDig bis 31.12.2022 auf die Anforderung einer eAU bei Vorhandensein eines Attestes auf Papier verzichtet werden, um Probleme bei der Nachbearbeitung der eAU im Kalenderjahr 2022 zu vermeiden.

Wie ist das weitere Vorgehen, wenn der eAU-Abruf länger als zehn Tage ohne Rückmeldung bleibt?

Setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter Bezüge in Verbindung. In einem weiteren Schritt ist ggfs. auch eine Nachfrage bei der/beim Beschäftigten vorzunehmen.

Wie verhält es sich mit der eAU-Abfrage bei einem Krankenhausaufenthalt?

Zu dieser Thematik versucht der GKV-Spitzenverband eine Einbindung in die eAU zeitnah zu erreichen. In AuDig ist aber auch die Vorgabe einer AU in Papierform problemlos möglich.

Oberfläche

Was bedeutet ein "Neuer Abschnitt"?

Eine Abwesenheit kann aus mehreren Abschnitten bestehen. Ein Abschnitt definiert sich durch den Grund der Arbeitsunfähigkeit. Wenn sich der Grund ändert, muss ein neuer Abschnitt angelegt werden (Arbeitsanleitung AuDig Nummer 6).

Was sind "Offene Vorgänge"?

Für einen Vorgang müssen je nach Grund der Arbeitsunfähigkeit unterschiedliche Felder zwingend belegt werden. Solange diese Pflichtfelder nicht belegt sind, bleibt der Vorgang offen, auch wenn der Dienstantritt bereits erfolgt ist.

Was bedeutet "Aktion erforderlich"?

Der Status "Aktion erforderlich" informiert bei den offenen Vorgängen darüber, dass eine Aktion fällig ist. Eine solche kann z. B. sein:

  • Endedatum letztes Attest ist überschritten
  • Datum voraussichtliches Ende bei einer Abwesenheit ohne Attest ist überschritten
  • Endedatum letztes Attest auf der Registerkarte "Gesundmeldung" nach Dienstantritt fehlt

Wie verwende ich die Filterfunktion richtig?

Sie haben in AuDig zwei verschiedene Filter.

Zum einen können Sie unter dem neuen Menüpunkt "Mein Filter" einen eigenen Filter vorbelegen. Hier können Sie "Alle meine Dienststellen" oder einige Dienststellen, für die Sie berechtigt sind, wählen. Zusätzlich aus dieser Auswahl können Sie "Alle meine Personalbereiche" oder einige Personalbereiche, für die Sie berechtigt sind, wählen. Zusätzlich aus dieser Auswahl können Sie "Alle meine Personalteilbereiche" oder einige Personalteilbereiche, für die Sie berechtigt sind, wählen. Diesen Filter können Sie im Menüpunkt "Offene Vorgänge" und im Menüpunkt "Vorgänge erstellen oder anzeigen" anwenden, wenn Sie die Schaltfläche "Filtern" und anschließend "Voreinstellungen anwenden" wählen.

Zum anderen können Sie im Menüpunkt "Offene Vorgänge" und im Menüpunkt "Vorgänge erstellen oder anzeigen" nach beliebigen Kriterien suchen, wenn Sie die Schaltfläche "Filtern" wählen und anschließend "Voreinstellungen anwenden" abwählen. Angezeigt werden allerdings nur Daten, für die Sie berechtigt sind und die den Kriterien entsprechen. Der Filter liefert jedoch nur ein Ergebnis, wenn eine verfügbare Kombination von Eingaben gewählt wird. Wählen Sie beispielsweise einen Personalbereich aus, der nicht Teil einer selektierten Dienststelle ist, kann das Ergebnis der Suche leer sein. Hier bietet es sich an, lediglich nach dem Personalbereich zu suchen.

Neuen Vorgang anlegen

Ist es kritisch, wenn die AU-Bescheinigung nicht ab dem ersten Tag der Abwesenheit ausgestellt wird?

Nein, eine Verpflichtung zur Attestvorlage besteht erst ab dem vierten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit. Erfolgt dies nicht, besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Prüfung, ob das Attest alle Tage der AU abdeckt, ist weiterhin Aufgabe der Dienststellen.

Der erste Abschnitt ist dann mit "Krankheit ohne Attest" anzulegen.

Sind die Arbeitstage in AuDig einzutragen?

Ja, die Arbeitstage sind in der Registerkarte "Arbeitszeit" zwingend einzutragen, damit die Bezügestelle die Lohnarten richtig vorgeben kann. Die Information über die Arbeitszeit steht den Bezügestellen ansonsten nicht zur Verfügung. Im Feld Anmerkungen können persönliche Arbeitstage des Beschäftigten eingetragen werden (z.B. Beschäftigter arbeitet im 2-Wochen-Rhythmus).

Wie ist vorzugehen, wenn bei einem Krankenhausaufenthalt noch kein Attest vorliegt (z. B. Notoperation)?

Als Grund der Arbeitsunfähigkeit ist "Krankheit mit Attest" zu pflegen, da die Person beim Arzt war bzw. sich im Krankenhaus befindet.

Wie erfolgt die Datenvorgabe der Krankheit bei Blockunterricht?

Die Fälle sind ganz normal auch in Zeiten, in denen kein Unterricht stattfindet, zu melden/erfassen.

Welcher Grund der Abwesenheit ist bei einem privaten Unfall auszuwählen?

Handelt es sich bei einem Unfall nicht um einen anerkannten Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, ist beim Grund der Arbeitsunfähigkeit je nachdem ob ein Attest vorliegt "Krankheit mit Attest" oder "Krankheit ohne Attest" vorzugeben. Begründet ist dies mit den unterschiedlichen Auswirkungen bei der Bezügezahlung/SV-Trägern.

Warum ist bei "Krankheit ohne Attest" das voraussichtliche Endedatum zwingend zu erfassen?

Bei der Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit in Fällen "Krankheit ohne Attest" sind die Beschäftigten grundsätzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit mitzuteilen. Der Arbeitgeber erhält diese Information indem er sie beim Beschäftigten abfragt. Bei Erkrankungen ohne ein Attest ist dies besonders wichtig, weil der Beschäftigte spätestens am 4. Kalendertag nach dem Beginn der Erkrankung verpflichtet ist ein Attest vorzulegen. Nachdem dies vom Arbeitgeber zu überwachen ist, wurde in AuDig das Endedatum bei diesen Erkrankungen eingeführt, denn damit hat die Personal verwaltende Dienststelle die Möglichkeit die Krankheit bei einer längeren Dauer als 3 Kalendertage, diese zu ändern auf mit Attest und das Attest in Schriftform oder als eAU abzufragen. Erfolgt von einem Beschäftigten zur Dauer der Arbeitsunfähigkeit keine Aussage oder erfolgt aus sonstigen Gründen keine Rückmeldung hierzu, ist es zielführend das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit pauschal mit dem dritten Tag der AU zu belegen. Durch diese Vorgabe wird die Überwachung der Nachweispflicht sichergestellt. Der Vorgang erscheint in AuDig mit dem eingetragenen Endedatum unter den "offenen Vorgängen" und kann nahtlos weiter bearbeitet werden. Eine zusätzliche Erinnerung für die Weiterbearbeitung der Krankheit außerhalb von AuDig ist folglich nicht (mehr) notwendig.

Vorhandene Vorgaben abändern

Kann der Grund der Arbeitsunfähigkeit von "Krankheit ohne Attest" nachträglich in "Krankheit mit Attest" geändert werden, wenn die voraussichtliche Dauer überschritten wird?

Ja, dies ist möglich, wenn das Beginndatum des Attests mit dem Beginn der Abwesenheit identisch ist. Ansonsten muss ein neuer Abschnitt mit dem Grund "Krankheit mit Attest" angelegt werden.

Wie ist ein Vorgang zu löschen, bei dem bereits eine Gesundmeldung erfolgte?

Um einen Vorgang mit Gesundmeldung zu löschen müssen Sie zuerst den Dienstantritt löschen und den Vorgang speichern. Im nächsten Schritt kann der Vorgang dann gelöscht werden (Arbeitsanleitung AuDig Nummer 5).

Kann ich bereits abgeschlossene Vorgänge erneut bearbeiten?

Ja, sollten Korrekturen bei einem abgeschlossenen Vorgang erforderlich werden, so können diese vorgenommen werden.

Lediglich zur Löschung des gesamten Vorgangs bzw. von Abschnitten ist zwingend eine vorhandene Belegung im Feld "Dienstantritt" zu entfernen. Anschließend "Speichern", nunmehr kann die Löschung erfolgen, soweit notwendig das Feld "Dienstantritt" wieder belegen.

Zuständigkeitsregelung (VIVA-PSV)

Wie ist vorzugehen, wenn mir ein Personalfall in AuDig nicht angezeigt wird, obwohl ich dafür zuständig bin?

Wenden Sie sich in dem Fall bitte an Ihre zuständige PSV-Stelle. Möglicherweise wurde die Person noch nicht in VIVA erfasst oder Sie besitzen nicht die notwendige Berechtigung auf den Fall (Arbeitsanleitung AuDig Nummer 3.4).

Wird bei einer Versetzung zu einer anderen Dienststelle der IT 0105 ST 9060 (AuDig SB) in der Personalmaßnahme zum Abgrenzen angeboten?

Ja, bei der Maßnahme "Organisatorischer Wechsel", Maßnahmengrund "Versetzung" wird bei einer Änderung des Personalbereiches der IT 0105 ST 9060 zum Abgrenzen angeboten.

Welche PSV-SB haben Zugriff auf den Infotyp 9740?

Alle PSV-SB, deren Rollen die Bearbeitung des IT 2001 Abwesenheiten beinhalten. Der Zugriff auf den IT 9740 erfolgt jedoch ausschließlich "lesend".

Welches Beginndatum ist für die Maßnahme "Aufnahme AuDig-SB" (MGr. 0, MKr. 55) bzw. die Anlage des IT 0105 ST 9060 zu verwenden?

Das Beginndatum der Maßnahme "Aufnahme AuDig SB" sollte einen Monat vor Produktivstart liegen, damit noch Zeit für die Registrierung des AuDig-SB bei authega bleibt. Bei Produktivstart 01.10.2022 sollte die Maßnahme zum 01.09.2022 durchgeführt werden. Der im Rahmen der Maßnahme anzulegende IT 0105, ST 9060 sollte zum 01.10.2022 angelegt werden (Arbeitsanleitung 007/2022 Nummer 5).

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Formulare und Anleitungen zur Zugriffssteuerung

TitelZielgruppeDownloadStand
AU_001 Formular_Aufnahme_AuDig_SB_MKr.55 integrierte und nicht integrierte Dienststellen 23.03.2022
AU_002 Formular_Aufnahme_AuDig_SB nicht integrierte Dienststellen 10.03.2022
AU_002i Formular_Aufnahme_AuDig_SB integrierte Dienststellen 23.03.2022
AU_002r Formular_Aufnahme_AuDig_SB Regierungen und nachgeordnete Bereiche 23.03.2022
AU_003 Formular_Pflege_AuDig_Besch nicht integrierte Dienststellen 10.03.2022
AU_003i Formular_Pflege_AuDig_Besch integrierte Dienststellen 23.03.2022
ZustM_Ausnahmetabelle Alle 22.03.2022
Arbeitsanleitung AuDig - Zugriffssteuerung Alle 26.01.2023

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Formulare Geschäftsbereich StMUK (Lehrerverwaltung)

TitelZielgruppeDownloadStand
rvs_43.7-033 - Mitteilung von Daten AuDiG-SB - staatliche Schulen 29.11.2022
rvs_43.7-034 - Mitteilung von Daten AuDiG-SB - nichtstaatliche Schulen 29.11.2022
rvs_43.7-035 - AU-Meldung 29.11.2022