Bezüge: Kindergeld
Aktualisierung: 06.07.2020
Die Landesfamilienkasse ist nur für Bedienstete und Bezügeempfänger des Freistaats Bayern zuständig, für die das Landesamt für Finanzen Bezüge abrechnet.
Informationen zum Kindergeld
Kinderbonus im Jahr 2020
Mit dem Zweiten Corona–Steuerhilfegesetz vom 29.06.2020 (BGBl. I S. 1512)
wurde das Kindergeld für 2020 einmalig um 300 EUR erhöht (Kinderbonus 2020).
Für ein Kind, für das für den Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht,
wird für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag von 200 Euro und für den Monat Oktober
2020 ein Einmalbetrag von 100 Euro gezahlt (§ 66 Abs. 1 Satz 2 EStG n. F.).
Ein Anspruch in Höhe der Einmalbeträge von insgesamt 300 Euro für das Kalenderjahr 2020
besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat September 2020,
jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2020
ein Anspruch auf Kindergeld besteht (§ 66 Abs. 1 Satz 3 EStG n. F.).
Die Auszahlung des Kinderbonus wird in allen Fällen nicht vor Ende September 2020 erfolgen.
Auszahlungsbeschränkung
Die Auszahlung von festgesetztem Kindergeld erfolgt rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist (§ 70 Abs. 1 Satz 2 EStG). Bitte stellen Sie daher Ihren Kindergeldantrag zeitnah. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
Formulare
Für Anträge bitte die im Formularcenter hinterlegten Formulare benutzen.
Bitte benutzen Sie keine Formulare der Arbeitsverwaltung (Bundesagentur für Arbeit)!