Verkürzte Versorgungsauskunft (VVA)
Aktualisierung: 06.04.2023
Erteilung einer verkürzten Versorgungsauskunft durch das Landesamt für Finanzen
Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter auf Probe bzw. Lebenszeit des Freistaates Bayern können sich hier eine verkürzte Versorgungsauskunft erteilen lassen. Dabei wird der voraussichtliche Ruhegehaltssatz zum Zeitpunkt des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze ermittelt.
Die für die Erteilung einer verkürzten Versorgungsauskunft erforderlichen Daten sind von Ihnen über ein Web-Formular zu erfassen und werden der zuständigen Bezügestelle Versorgung des Landesamtes für Finanzen elektronisch übermittelt. Hierfür ist die Eingabe Ihrer VIVA-Personalnummer erforderlich, die Sie Ihrer aktuellen Bezügemitteilung entnehmen können.
Bei Angabe einer E-Mail Adresse kann Ihnen mitgeteilt werden, ob Ihre eingegebenen Daten verarbeitet werden können. Die Angabe der E-Mail Adresse ist aber optional.
Nach erfolgreicher Verarbeitung der Daten wird die verkürzte Versorgungsauskunft auf dem Postweg an Ihre Privatanschrift übersandt.
Bevor Sie mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten beginnen, sollten Sie vorab Unterlagen bereitlegen, die Sie für die Ermittlung Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeiten benötigen, z. B. Vordienstzeitenentscheidung, Bewilligung von Teilzeitbeschäftigungen/Beurlaubungen ohne Bezüge, Wehr- oder Zivildienstzeitbescheinigung etc.
Bitte beachten Sie, dass bei Vorgabe "Altersteilzeit (Neuregelung ab 01.2010)" aus technischen Gründen leider keine verkürzte Versorgungsauskunft erstellt und zugesandt werden kann. Bitte wählen Sie in diesem Fall die Möglichkeit "Beamtenverhältnis auf Probe/Lebenszeit" und geben im nächsten Schritt eine Teilzeitbeschäftigung in Höhe von 60 % des Arbeitszeitdurchschnitts der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit vor.
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