Elektronische Einlegung eines Widerspruchs

Aktualisierung: 27.02.2023

Für die elektronische Einlegung eines Widerspruchs bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Der Widerspruch kann als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur über den vom Landesamt für Finanzen eröffneten Zugang für elektronische Dokumente erfolgen. Die E-Mail-Adresse hierfür entnehmen Sie bitte dem Ausgangsbescheid. Die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur setzt die Verwendung einer Signaturkarte und eines Kartenlesers voraus.

    Hinweise zur elektronischen Kommunikation finden Sie bei Datenschutz/Allgemeine Hinweise/Elektronische Post (E-Mail).
  • Der Widerspruch kann nach Anmeldung im Portal Mitarbeiterservice Bayern über das Kontaktformular eingelegt werden.