Formularcenter: Kindergeld
Aktualisierung: 09.02.2022
Die Landesfamilienkasse ist nur für Bedienstete und Bezügeempfänger des Freistaats Bayern zuständig,
für die das Landesamt für Finanzen Bezüge abrechnet.
Bitte beachten Sie die Informationen zur Abgabe der Familienkassenaufgaben an die Bundesagentur für Arbeit.
Formulare und Merkblätter für die Bediensteten des Freistaates Bayern
Bei Fragen und Problemen zu Formularen und Merkblättern wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezügestelle/Familienkasse. Die Kontaktdaten finden Sie auch auf Ihrer Bezügemitteilung auf Seite 1 rechts oben.
Allgemeine Kindergeldformulare
Antrag auf Kindergeld
Nummer | Titel | Download | Stand |
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Wichtige Information zur Beantragung von Kindergeld | 01.01.2016 | ||
X_Z720 | Antrag auf Kindergeld (Teil 1: Allgemeine Angaben) | 01.10.2021 | |
M_Z727 | Anlage Kind zum Antrag auf Kindergeld (Teil 2: Angaben zum Kind) | 01.10.2021 |
Merkblätter zum Kindergeld
Nummer | Titel | Download | Stand |
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X_Z722-1 | Kindergeldmerkblatt 2022 - Kurzfassung | 01.01.2022 | |
X_Z722-2 | Kindergeldmerkblatt 2022 - Langfassung | 01.01.2022 |
Formulare zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld und familienbezogene Leistungen
Ausgefüllte Formulare senden Sie bitte an die Landesfamilienkasse (Informationen hierzu finden Sie in der Zuständigkeitsübersicht).
Überprüfung Kindergeld und familienbezogene Leistungen
Nummer | Titel | Download | Stand |
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M_Z732 | Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen des volljährigen behinderten Kindes | 01.10.2021 | |
X_Z754 | Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes | 01.10.2021 | |
M_Z758 | Erklärung zur Weitergewährung der kinderbezogenen Leistungen bzw. zur Berücksichtigung als Zählkind | 25.05.2018 | |
M_Z752 | Erklärung zur Weiterzahlung des Kindergeldes nach Vollendung des 25. Lebensjahres | 25.05.2018 | |
X_Z757 | Erklärung zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen bei studierenden Kindern | 25.05.2018 | |
X_Z758 | H-Erklärung | 25.05.2018 |
Welche Formulare bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen zu verwenden sind, ist Ihnen durch die Landesfamilienkasse per Anschreiben mitgeteilt worden. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Hinweis: Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Kindergeld.