Formularcenter: Beihilfe

Informationen zum Datenschutz nach der DSGVO im Rahmen der Beihilfeabrechnung

Beihilfeantrag mit Zusammenstellung der Aufwendungen

Direktabrechnung zwischen Krankenhaus und Beihilfestelle

Antrag auf Gewährung einer Abschlagszahlung

Beantragung und Abrechnung von Abschlägen auf laufende Pflegeleistungen

Unfallanzeige

Vollmacht

Versorgung mit Implantaten

Aufwendungen für implantologische Leistungen für mehr als zwei Implantate pro Kieferhälfte, einschließlich vorhandener Implantate, zu deren Aufwendungen Beihilfen oder vergleichbare Leistungen aus öffentlichen Kassen gewährt wurden, sind in der Regel von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen.

Bitte lassen Sie daher das Formblatt "Ergänzende Angaben bei Versorgung mit Implantaten" (H 930) von Ihrer Behandlerin/Ihrem Behandler ausfüllen, damit die Beihilfefähigkeit Ihrer Aufwendungen beurteilt werden kann.

Für nähere Einzelheiten zur Beihilfefähigkeit einer Implantatversorgung wird auf  § 17 BayBhV; Link öffnet sich in neuem Fenster (externer Link) verwiesen.

Antragstellung online

Beihilfe im Portal Mitarbeiterservice Bayern:

https://www.mitarbeiterservice.bayern.de; Link öffnet sich in neuem Fenster

App "Beihilfe Freistaat Bayern"

Weitere Infos auf: https://beihilfeapp.bayern; Link öffnet sich in neuem Fenster