Möglichkeiten der Antragstellung auf Beihilfe

Aktualisierung: 21.11.2022

Möglichkeiten der Antragstellung in der Beihilfe

Für die Beihilfebeantragung ist gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen (Bayerische Beihilfeverordnung – BayBhV) die Schriftform erforderlich.

Die Schriftform kann auch ersetzt werden, wenn das verwendete Authentifizierungsverfahren vom Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) zertifiziert und als solches bekannt gemacht ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 EGovV). Das im Portal "Mitarbeiterservice Bayern" verwendete Authentifizierungsverfahren authega ist vom StMFH entsprechend zertifiziert worden.

Alternativ kann die Antragstellung gemäß § 48 Abs. 1 Satz 3 BayBhV auch mittels einer vom Dienstherrn bereitgestellten Anwendungssoftware (Beihilfe-App) erfolgen, für deren Freischaltung eine einmalige sichere elektronische Authentifizierung erforderlich ist.

Der Antrag steht als ausfüllbares PDF im Formularcenter der LfF Webseite und als Leerformular in BeihilfeOnline (Anmeldung im Mitarbeiterservice Bayern erforderlich) im Portal zur Verfügung oder kann mit BeihilfeOnline (Anmeldung im Mitarbeiterservice Bayern erforderlich) erstellt werden.

Antrag per Post

Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Beihilfestelle postalisch oder persönlich eingereicht werden.

Antrag per Fax

Die Antragstellung per Fax ist möglich.

Antrag per E-Mail

Die Beantragung per "einfacher" E-Mail ist nicht möglich, da die Schriftform hier nicht gewahrt ist.

Die Antragsstellung mit E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur ist möglich. Einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente hat das Landesamt für Finanzen gemäß Art. 3 a Abs. 1 BayVwVfG durch die öffentliche Angabe seiner E-Mail-Adresse eröffnet.

Die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur setzt die Verwendung einer Signaturkarte und eines Kartenlesers voraus. Weitere Informationen bei der Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Bundesnetzagentur (externer Link).

Antrag per Portal (BeihilfeOnline)

Beim Landesamt für Finanzen ist eine durchgängige papierlose Antragsstellung mit Belegupload und elektronischem Versand über die Webanwendung BeihilfeOnline (Anmeldung im Mitarbeiterservice Bayern erforderlich) möglich.

Antrag per App

Die Antragstellung per App ist über die vom Freistaat Bayern bereitgestellte App "Beihilfe Freistaat Bayern" möglich.

Die App steht im Google Play Store oder dem Apple App Store zur Verfügung. Mehr Informationen zur App finden Sie unter https://beihilfeapp.bayern.

Hinweis:

Von einigen privaten Anbietern werden Apps angeboten, über die neben der Einreichung bei der Versicherung, angeblich auch ein Beihilfeantrag generiert und der zuständigen Beihilfestelle zugeleitet wird. Tatsächlich wird aber nur eine "einfache" E-Mail an die Beihilfe geschickt. Dieser Antrag muss dann, mangels Schriftformwahrung, abgelehnt werden.