Kontakt - Beihilfe

Aktualisierung: 05.09.2023

Beihilfestellen

Zuständig für die Festsetzung und Auszahlung der Beihilfe ist das Landesamt für Finanzen. Welche Dienststelle für Ihre Beihilfefestsetzung zuständig ist, erfahren Sie hier:

Beihilfevermittlung

Die Beihilfevermittlung steht während der allgemeinen Sprechzeiten für folgende Themenbereiche zur Verfügung:

  • Bearbeitungsstand von Beihilfeanträgen
  • Merkblätter und Formulare
Dienststelle Telefon E-Mail
Ansbach 0981 888-5555 poststelle-an@lff.bayern.de
Augsburg 0821 7102-01 poststelle-a@lff.bayern.de
Bayreuth 0921 8004-4444 poststelle-bt@lff.bayern.de
Landshut (einschließlich Straubing) 0871 4045-2222 poststelle-la@lff.bayern.de
Würzburg 0931 4504-6666 poststelle-wue@lff.bayern.de