Rechtsvorschriften
Aktualisierung: 18.03.2020
Auszug aus dem Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz (Abschnitt 3 - Unfallfürsorge) für Dienstunfälle ab 01.01.2011
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 45 Allgemeines
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 46 Dienstunfall
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 47 Meldung und Untersuchungsverfahren
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 48 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 49 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 50 Heilverfahren
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 51 Pflegekosten
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 52 Unfallausgleich
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 53 Unfallruhegehalt
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 54 Erhöhtes Unfallruhegehalt
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 55 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und Beamtinnen sowie frühere Ruhestandsbeamte und Ruhestandsbeamtinnen
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 56 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 57 Unfallsterbegeld
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 58 Unfallhinterbliebenenversorgung
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 59 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 60 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 61 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 62 Einmalige Unfallentschädigung
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 63 Ehrenbeamte und Ehrenbeamtinnen
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 64 Einsatzunfall
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 65 Unfallfürsorge bei Einsatzunfall
- Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Art. 66 Schadensausgleich