Wohnungsvergabe

Aktualisierung: 13.01.2023

Wie läuft die Wohnungsvergabe ab?

Die Wohnungsfürsorgestelle bei der Dienststelle München des Landesamts für Finanzen betreibt die Vergabe von Staatsbedienstetenwohnungen für Beschäftigte des Freistaates Bayern (einschließlich Universitätskliniken und Staatsbetriebe).

Die Vergabe von Staatsbedienstetenwohnungen

  • dient vornehmlich der Gewinnung und Erhaltung des zur Erfüllung staatlicher Aufgaben erforderlichen qualifizierten Personals und ist damit ein Garant für die Funktionsfähigkeit einer modernen Verwaltung
  • regelt sich nach den Bayerischen Wohnungsvergaberichtlinien (BayWoVR).
TitelDownloadStand
Info-Flyer der Wohnungsfürsorgestelle zur Vergabe von Staatsbedienstetenwohnungen 12.01.2023
BayWoVR vom 27.10.2004, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 22.05.2019 01.05.2019

Die Vermittlung einer Staatsbedienstetenwohnung ist antragsgebunden und für den Antragsteller kostenfrei. Antragsberechtigt sind Beschäftigte des Freistaates Bayern (einschließlich Universitätskliniken und Staatsbetriebe).

Antragsformulare für die "Zuweisung einer Staatsbedienstetenwohnung" können über unser Formularcenter oder über Ihre Personal- bzw. Geschäftsstelle bezogen werden.

Ablaufdiagramm zur Zuweisung einer Wohnung
1.Antrag auf Zuweisung einer Staatsbedienstetenwohnung
2.Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der Wohnungsfürsorgestelle
3.Mitteilung über Zuordnung der Dringlichkeitsstufe
4.Ggf. Angebot über eine angemessene Wohnung mit Äußerungsfrist