Digitale Bezügemitteilungen jetzt auch für Tarifbeschäftigte nur noch digital

Frau sitzt am Strand und hält ein iPad in der Hand

Ab August 2025 erhalten nun auch alle Tarifbeschäftigten des Freistaats Bayern ihre Bezügemitteilungen ausschließlich in digitaler Form. Grundlage für diese neue Festlegung ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 2025 - 9 AZR 487/24. 

Der Großteil der staatlichen Tarifbeschäftigten hat bereits bei Aktivierung des Digitalen Ordners im Mitarbeiterservice Bayern der digitalen Zustellung von Bezügemitteilungen zugestimmt. Für diese ändert sich durch die neue Regelung nichts.

Für alle staatlichen Tarifbeschäftigten, die der digitalen Zustellung der Bezügemitteilung bislang nicht zugestimmt haben, erfolgt ab August 2025 eine automatische Umstellung auf die digitale Bekanntgabe durch das Landesamt für Finanzen.  Betroffene Beschäftigte müssen selbst nichts veranlassen.

Die Bezügemitteilungen werden im Portal Mitarbeiterservice Bayern; Link öffnet sich in neuem Fenster im Digitalen Ordner bereitgestellt. Über neu eingestellte Dokumente werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets per E-Mail informiert.