Formularcenter: Wohnungsfürsorge

Formulare und Merkblätter für die Beschäftigten des Freistaates Bayern (einschließlich Universitätskliniken und Staatsbetriebe)

Unabhängig von der Wahl des Dateiformats ist das gewählte Formular ausgedruckt, ausgefüllt und unterzeichnet an die zuständige Stelle zu übersenden.

Bei Beantragung einer Staatsbedienstetenwohnung:

  • an die Wohnungsfürsorgestelle
    • Wohnungsantrag
    • Einkommenserklärung
    • ggf. Bestätigung einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft und weitere Unterlagen
  • direkt an Ihre Personal- bzw. Geschäftsstelle
    • Formblatt "Ergänzende Angaben der Personal- bzw. Geschäftsstelle" (nicht erforderlich, wenn Sie bereits in Rente/Ruhestand sind)

    Ihre Personal- bzw. Geschäftsstelle leitet dieses Formblatt nach Bearbeitung an die Wohnungsfürsorgestelle weiter.

Erst nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kann Ihr Wohnungsantrag bearbeitet werden. In diesem Fall erhalten Sie eine Mitteilung über die Dringlichkeitsstufe (Einstufungsschreiben).

Bei Beantragung einer einkommensorientierten Miet-Zusatzförderung (EOF)
(nachdem Ihnen eine entsprechende Wohnung zugewiesen wurde):

  • an die Wohnungsfürsorgestelle
    • Antrag auf Zusatzförderung (EOF)
    • Einkommenserklärung zum Antrag EOF

Erst nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kann Ihr Antrag auf Zusatzförderung (EOF) bearbeitet werden. In diesem Fall geht Ihnen ein Bescheid zu.

Bitte informieren Sie sich zum Verfahrensablauf, den Ansprechpartnern und weiteren Details zur Wohnungsvergabe unter Themen/Wohnungsfürsorge.

Antrag auf einkommensorientierte Miet-Zusatzförderung (EOF)

Formulare für die Hausverwaltungen/Vermieter von Staatsbedienstetenwohnungen