Staatsoberkasse Bayern

Die Staatsoberkasse Bayern ist Teil der Dienststelle Landshut des Landesamtes für Finanzen. Sie erledigt als Einheitskasse ressortübergreifend auf Anordnung die Kassenaufgaben für nahezu alle Behörden des Freistaates Bayern (ausgenommen sind die Justizbehörden und die Steuerverwaltung).

Folgende Kassenaufgaben werden schwerpunktmäßig in den Sachgebieten Buchführung und Zahlungsverkehr erledigt:

  • Leistung der Auszahlungen
  • Annahme und Überwachung der rechtzeitigen und vollständigen Einzahlungen einschließlich Mahnverfahren und ggf. Veranlassung der Vollstreckung
  • Festsetzung von Nebenleistungen (z. B. Zinsen und Säumniszuschläge)
  • Führung und Verwaltung der zentralen Konten bei den verschiedensten Kreditinstituten
  • Führung der Sach- und Zeitbücher als Grundlage für die Rechnungslegung
  • Führung der Kontogegenbücher als Grundlage für die Gelddisposition
  • Buchung, Überwachung und Abwicklung der nicht sofort zuordenbaren Ein- und Auszahlungen (sog. Verwahrungen und Vorschüsse)
  • Durchführung der Tages- Monats- und Jahresabschlüsse

Zusätzlich wird auch der Zahlungsverkehr für geldmäßig vom Staatshaushalt getrennte Haushalte (u. a. Rücklagen, Sondervermögen, nichtrechtsfähige Stiftungen) durchgeführt. Darüber hinaus stehen die Finanzkassen, Kreiskassen, Zahlstellen und Zahlstellen besonderer Art im Abrechnungsverkehr mit der Staatsoberkasse Bayern.

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