Kontakt und Zuständigkeiten Beihilfe
Beihilfestellen
Zuständig für die Festsetzung und Auszahlung der Beihilfe ist das Landesamt für Finanzen. Welche Dienststelle für Ihre Beihilfefestsetzung zuständig ist, erfahren Sie hier:
Beihilfevermittlung
Die Beihilfevermittlung steht zu folgenden Sprechzeiten zur Verfügung:
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
08:00 - 11:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
Dienststelle Ansbach
Telefon
              
                    0981 888-5555
                    
              
            
Dienststelle Augsburg
Telefon
              
                    0821 7102-01
                    
              
            
Dienststelle Bayreuth
Telefon
              
                    0921 8004-4444
                    
              
            
Dienststelle Landshut (einschließlich Straubing)
Telefon
              
                    0871 4045-2222
                    
              
            
Dienststelle Würzburg
Telefon
              
                    0931 4504-6666