Rechtsvorschriften
Auszug aus dem Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz (Abschnitt 3 - Unfallfürsorge) für Dienstunfälle ab 01.01.2011
- Art. 45 Allgemeines; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 46 Dienstunfall; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 47 Meldung und Untersuchungsverfahren; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 48 Nichtgewährung von Unfallfürsorge; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 49 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 50 Heilverfahren; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 51 Pflegekosten; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 52 Unfallausgleich; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 53 Unfallruhegehalt; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 54 Erhöhtes Unfallruhegehalt; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 55 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und Beamtinnen sowie frühere Ruhestandsbeamte und Ruhestandsbeamtinnen; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 56 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 57 Unfallsterbegeld; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 58 Unfallhinterbliebenenversorgung; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 59 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 60 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 61 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 62 Einmalige Unfallentschädigung; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 63 Ehrenbeamte und Ehrenbeamtinnen; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 64 Einsatzunfall; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 65 Unfallfürsorge bei Einsatzunfall; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 66 Schadensausgleich; Link öffnet sich in neuem Fenster